Rechtsstaatlichkeit in Israel
- “Israel hat eine Politik der gezielten, extra-legalen Tötungen gegen palästinensische Militante adoptiert. Dies widerspricht der Rechtsstaatlichkeit und internationalem Recht.“
- „Verhaftete Palästinenser werden von israelischen Sicherheitskräften oft gefoltert.“
- „Palästinenser, die von Israel angeklagt werden, müssen sich vor Militärtribunalen verantworten und dürfen sich oft nicht einmal mit Verteidigern beraten.“
- „Obwohl das Oberste Gericht theoretisch Kontrolle über militärische Aktionen in Cisjordanien und dem Gazastreifen ausübt, ist dies in der Praxis bloss eine Formalität für die Aktionen der Armee.“
- „Der Bericht von Amnesty International für das Jahr 2002 erwähnt über 2,500 Palästinenser und Israeli, die aus politischen Gründen verhaftet seien.“
- „Die in Israel hochgehaltene Redefreiheit gilt mehr für Juden als für Araber. “
- „Arabische politische Parteien laufen dauernd Gefahr, disqualifiziert zu werden, falls sie sich für ihre Überzeugungen einsetzen.“
- „Israelische Araber, die Palästinenser heiraten, dürfen ihre Familien nicht nach Israel bringen.“
“Israel hat eine Politik der gezielten, extra-legalen Tötungen gegen palästinensische Militante adoptiert. Dies widerspricht der Rechtsstaatlichkeit und internationalem Recht.“
Als Mittel der Justiz wäre Israels Politik der gezielten Tötungen sicher nicht akzeptabel. Aber in einem Krieg gelten andere Regeln, und Israel befindet sich seit September 2000 de facto mit palästinensischen Terrororganisationen in einem Kriegszustand. Diese Organisationen – Hamas, Islamischer Jihad, PFLP (Volksfront für die Befreiung Palästinas) und Al Aksa Brigaden –, haben offen erklärt, dass es ihr Ziel sei, so viele israelische Juden zu töten wie möglich. Zwischen September 2000 und Mai 2002 forderten die durch sie ausgeführten Terrorattentate etwa 500 Todesopfer. Die meisten von ihnen waren Zivilisten, darunter viele Frauen und Kinder.
Laut international anerkanntem Kriegsrecht ist eine Armee nicht verpflichtet, gegnerische Soldaten festzunehmen und sie in Prozessen zu verhören und zu verurteilen. Es ist nicht widerrechtlich, sie zu töten. Dabei muss nicht einmal abgewartet werden, bis ein gegnerischer Soldat schiesst, bevor man selber das Feuer auf ihn eröffnet. Man muss auch nicht beweisen, dass dieser Soldat in der Vergangenheit auf die eigenen Truppen gefeuert habe oder gedenke, dies in Zukunft zu tun. Seine Mitgliedschaft in einer feindlichen Organisation an sich macht ihn zu einem legitimen Ziel.
Palästinensische Militante sind zwar nicht gewöhnliche Soldaten, aber das Kriegsrecht definiert sie als illegale Kämpfer (unlawful combatants): bewaffnete Milizionäre, die keiner regulären Armee angehören, keine erkennbaren Embleme tragen, und sich selber nicht ans Kriegsrecht halten. Diese Definition trifft auf die palästinensischen Militanten genau zu. Sie tragen keine Embleme und scheren sich nicht um Kriegsrecht – insbesondere nicht um die Klausel, die Angriffe gegen Zivilisten untersagt.
Somit wäre Israel unter Berufung auf Kriegsrecht berechtigt, namentlich bekannte Mitglieder palästinensischer Extremistenorganisationen zu töten. Aber Israel tut dies nicht und legt sich stattdessen Beschränkungen auf. Der Staat nimmt nur Extremisten aufs Korn, bei denen die dringende Vermutung besteht, dass sie Terrorattentate planen oder dabei waren, sie auszuführen.
Nebenbei darf bemerkt werden, dass gezielte Tötungen palästinensische Zivilisten weniger in Mitleidenschaft ziehen als andere Arten der Kriegsführung. Das Zurückschiessen, wenn auf einen geschossen wird, wird zwar allseits als legitime Notwehr anerkannt, fordert aber immer zahlreiche zivile Opfer. Im israelisch-palästinensischen Konflikt trifft dies ganz besonders zu, da palästinensische Extremisten oft mitten aus Ortschaften operieren. Bei gezielten Tötungen kann Israel Ort und Zeitpunkt so auswählen, dass sich möglichst wenige Zivilisten in der Nähe befinden. Das Resultat ist, dass solche Operationen meist weniger zivile Opfer forderten.
„Verhaftete Palästinenser werden von israelischen Sicherheitskräften oft gefoltert.“
Bis 1999 war es dem Geheimdienst (genannt Shin Beth oder Shabak) gestattet, bei Verhören „gemässigten physischen oder psychologischen Druck“ auszuüben. (Die anderen Sicherheitsdienste, wie Polizei oder Armee, besassen dieses Recht nie.) Die benutzten Verhörtechniken waren aber nie mit den Foltermethoden vergleichbar, die in anderen Ländern angewandt werden, wie Schläge, Verbrennungen oder Elektroschocks. Die vom Geheimdienst angewandten Methoden beschränkten sich auf Schlafentzug, Schütteln an den Schultern, laute Musik, Verhüllung des Kopfs mit einen Sack oder Festbinden des Gefangenen in unbequemen Positionen (Shabah genannt).
Im September 1999 urteilte das Oberste Gericht, dass manche dieser Techniken, wie das Schütteln oder Shabah, illegal sind, während andere Verhörmethoden unter gewissen Umständen zulässig sind. Zum Beispiel ist es statthaft, Gefangenen eine Augenbinde umzulegen, wenn sie an anderen Gefangenen vorbeigeführt werden, damit sie nicht wüssten, wer sonst noch verhaftet worden sei. Aber es ist illegal, die Augenbinde länger als absolut nötig zu belassen. Gleichfalls wurde es für unstatthaft erklärt, Schlafentzug dazu zu benützen, um den Willen eines Gefangenen zu brechen. Andererseits war es statthaft, einen Gefangenen stundenlang zu verhören, auch wenn dies seine Schlafzeit verringerte, falls Informationen schnell erlangt werden muss, um ein Terrorattentat zu verhindern.
Aussagen von palästinensischen Gefangenen bestätigen, dass diese Leitlinien von den Israeli im Grossen und Ganzen beachtet werden. Zum Beispiel bestätigte Abdel Karim Aweis, ein Führer der Al Aksa Brigade, der im April 2002 verhaftet wurde, der New York Times gegenüber, dass er während der ersten 24 Stunden seiner Verhaftung nicht schlafen durfte, und dass seine Hände hinter seinem Rücken gefesselt waren. Später war es ihm erlaubt, zwischen den Verhören zu schlafen, und er wurde nicht geschlagen oder sonst misshandelt. (NYT, 10. Mai 2002).
Nach dem Obergerichtsurteil wurde in der Knesset erwogen, das Verbot des „gemässigten physischen Druck“ in einem neuen Gesetz zur Regulierung der Aktivitäten des Geheimdienstes wieder aufzuheben. Eine Mehrheit der Abgeordneten widersetzte sich jedoch diesem Vorhaben, und das Gesetz wurde schliesslich verabschiedet, ohne dass das Verbot des „gemässigten physischen Drucks“ tangiert wurde.
Das Urteil der Oberrichter liess jedoch die Möglichkeit offen, dass die sonst illegale Techniken im Fall einer „tickenden Bombe“ gerechtfertigt sein könnten. Bisher wurde aber ein solcher Fall noch nie gerichtlich beurteilt.
„Palästinenser, die von Israel angeklagt werden, müssen sich vor Militärtribunalen verantworten und dürfen sich oft nicht einmal mit Verteidigern beraten.“
Die Tatsache, dass die Bewohner der palästinensischen Gebiete der militärischen Administration unterstehen, ist ironischerweise eine Folge der prinzipiellen Bereitschaft Israels die Gebiete dereinst gegen einen Frieden einzutauschen. Da nun die Gebiete nicht annektiert wurden und deshalb de iure kein Teil des Staates Israel sind, darf israelische Rechtssprechung dort nicht angewendet werden. Laut internationalem Recht ist die israelische Armee in diesen Gebieten die souveräne Macht. Sie musste deshalb ein eigenes Gerichtswesen aufbauen. Andererseits erscheinen die Bewohner Ostjerusalems und der Golanhöhen, die von Israel annektiert wurden, vor israelischen Gerichten. Dort haben sie den gleichen rechtlichen Status wie israelische Bürger, auch wenn sie selber nicht Bürger sind.
In gewissen Beziehungen arbeitet ein Militärgericht anders als ein Zivilgericht. Zum Beispiel sind die Richter an einem Militärgericht Offiziere der Armee (die allerdings meisten Jus studiert haben). Die Prozeduren leiten sich jedoch vom israelischen System ab, und Rechtsanwälte, die mit beiden Systemen vertraut sind, sagen, dass es in Bezug auf Prozeduren wenige Unterschiede zwischen den beiden Systemen gibt.
Palästinenser, die von einem Militärtribunal verurteilt wurden, haben automatische das Recht auf Berufung, so wie es auch in Israel üblich ist. Allerdings ist die höhere Instanz ebenfalls ein Militärgericht. Zur weiteren Absicherung kann ein Palästinenser, dessen Verurteilung von der höheren Instanz bestätigt wurde, an das Oberste Gericht appellieren. Da es sich dabei aber um eine zweite Berufung handelt, kann das Oberste Gericht den Fall ablehnen, falls es keinerlei Aussicht auf Erfolg sieht.
Der wichtigere Unterschied zwischen einem militärischen und einem zivilen Gericht besteht in den Prozeduren vor Beginn des Prozesses. Zum Beispiel darf die Polizei einen Verdächtigen laut israelischem Gesetz nicht länger als 24 Stunden in Untersuchungshaft behalten, ohne ihm einem Richter vorzuführen. (Allerdings gestatten Richter in israelischen Gerichten in vielen Fällen eine Verlängerung der Untersuchungshaft.) Der Militärkodex erlaubt jedoch eine Untersuchungshaft von bis zu 18 Tagen, ohne dass ein Gericht die Haft gutheissen muss. Zwar kann das Oberste Gericht eine solche Untersuchungshaft aufheben, doch interveniert es nur in Fällen, in denen die Verwahrung des Verdächtigen ganz besonders ungerechtfertigt scheint.
Was Beratungen mit Rechtsanwälten anbetrifft, ist die Situation in beiden Systemen ähnlich. Israelisches Recht erlaubt es den Untersuchungsbehörden, auch israelische Bürger von ihren Anwälten fernzuhalten, falls dies für die Untersuchung wichtig erscheint (zum Beispiel, wenn befürchtet wird, dass ein Rechtsanwalt unbeabsichtigt Mittäter warnen könnte). Dieses Gesetz, ein Überbleibsel aus der Zeit des britischen Mandats, das Menschenrechtsgruppen seit Jahren erfolglos anfechten, wird sowohl gegen gewöhnliche Kriminelle, als auch gegen vermutete Terroristen angewandt, gegen Juden wie auch gegen Araber. In einem Fall (Mai 2002) durften zwei jüdische Israeli, die verdächtigt wurden, Attentate gegen Araber geplant zu haben, ihre Anwälte tagelang nicht treffen, da die Polizei zu der Zeit nach anderen vermuteten Mitgliedern der Zelle fahndete.
Allerdings muss in Israel ein Bezirksgericht dem Beschluss, einen Verhafteten von seinem Anwalt fernzuhalten, zustimmen. Meist wird die Massnahme auf wenige Tage beschränkt. Verhaftete aus Cisjordanien und dem Gazastreifen können ohne Gerichtsbeschluss bis zu 18 Tagen von ihren Anwälten ferngehalten werden.
Es besteht allerdings auch hier ein Sicherheitsventil. Palästinensische Verhaftete können an das Oberste Gericht appellieren. Falls der Verhaftete nicht Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen kann, gestattet das Gericht einem von der Familie beauftragten Rechtsvertreter, an seiner Statt zu erscheinen. Das Oberste Gericht gibt solchen Petitionen hohe Priorität und versucht meistens, den Fall innert 24 Stunden zu beurteilen. Auch wenn die Richter im Prinzip mit der Untersuchungsbehörde einig gehen, setzen sie oft zeitliche Beschränkungen für die Massnahme.
„Obwohl das Oberste Gericht theoretisch Kontrolle über militärische Aktionen in Cisjordanien und dem Gazastreifen ausübt, ist dies in der Praxis bloss eine Formalität für die Aktionen der Armee.“
Das Oberste Gericht hat immer interveniert, wenn es der Meinung war, dass ein Missbrauch vorlag. Allerdings legte es sich bis Mitte der 80er-Jahre in Bezug auf die Verteidigungspolitik des Staates grosse Zurückhaltung auf.
Ab Mitte der 80er-Jahre ist die Rechtsmeinung, dass Aktionen der Armee oder der Regierung ausserhalb der Gerichtsbarkeit lägen, nicht mehr gültig. Im Jahre 1992 drückte der Präsident des Obersten Gerichts, Aharon Barak, die neue Philosophie so aus: „Es gibt keine Bereiche des Lebens, die über dem Gesetz stehen.“ Laut der nun geltenden Praxis können gegen alle Armeeaktionen oder Regierungspraktiken Petitionen vor Gericht gebracht werden, und das Gericht hat schon in einer breiten Reihe von Fällen interveniert. Ein wichtiges Beispiel ist das Urteil aus dem Jahre 1999, mit dem „mässiger physischer Druck“ verboten wurde, oder die Anweisung von April 2000, die Freilassung von gefangenen Mitgliedern der libanesischen Hizbullah anordnete, obwohl die Regierung gehofft hatte, die Gefangenen gegen israelische, vom Hizbullah entführte Soldaten auszutauschen.
Oft begnügt sich das Oberste Gericht mit einem Versprechen der Regierung zur Aufhebung des Missstands (wenn zum Beispiel die Armee verspricht, fortan Ambulanzen bei Strassensperren nicht mehr zu blockieren). Andere Male versucht es zwischen den Seiten einen Kompromiss herbeizuführen, wie zum Beispiel im April 2002, als Delegierte des IKRK im Flüchtlingslager von Jenin israelische Soldaten bei der Bergung getöteter Palästinenser begleiten sollten. Falls die Regierung ihr Versprechen bricht oder den Kompromiss nicht einhält, können die Appellanten erneut an das Gericht gelangen.
„Der Bericht von Amnesty International für das Jahr 2002 erwähnt über 2,500 Palästinenser und Israeli, die aus politischen Gründen verhaftet seien.“
Es scheint, dass Amnesty International Gewalt gegen Israel als politisches Vergehen und nicht als kriminelle Straftat definiert. Der erste Satz des Kapitels über „politische Gefangene“ lautet: „Israel hält noch immer 1,600 Palästinenser aus den besetzten Gebieten und 29 Palästinenser aus Israel gefangen, die in vergangenen Jahren wegen Angriffen gegen Israeli von Militärgerichten verurteilt wurden.“ Man kann von Israel nicht erwarten, dass es Leute, die seine Bürger angegriffen haben, als „politische Gefangene“ bezeichnet, die auf freien Fuss gesetzt werden sollten.
Der Bericht behauptet auch, dass die meisten der aus „politischen Gründen“ Verhafteten wegen Vergehen, wie "Steinewerfen“ festgenommen worden seien. Das Werfen von Steinen gilt nicht nur in Israel, sondern auch in den meisten westlichen Staaten als Straftat. Ein Stein kann durchaus eine tödliche Waffen sein, wie zum Beispiel der Fall eines fünf Monate alten Babys zeigt, das im Juni 2001 getötet wurde, als ein Stein durch die Scheibe eines Autos flog und seinen Kopf traf.
Eine kleinere Gruppe von Leuten, die Amnesty politische Gefangene nennt, sind Wehrdienstverweigerer. Israel befindet sich mit mehreren Staaten formell immer noch im Krieg. (z. B. Syrien, Libanon, Irak und Iran). Deswegen existiert in Israel die obligatorische Wehrpflicht, und die Verweigerung des Dienstes ist ein kriminelles Vergehen. Meistens versucht die Armee den Problemen von Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen Rechnung zu tragen, indem sie sie als medizinisches Hilfspersonal in Spitäler versetzte. Dies ist auf der ganzen Welt Praxis. In England und Amerika durften Quaker (Angehörige eines Glaubens, der das Tragen von Waffen verbietet) in Kriegszeiten als Ambulanzfahrer oder medizinisches Hilfspersonal Dienst machen. Aber einige Israeli, auf die sich der Bericht von Amnesty bezieht, haben sogar solche Regelungen abgelehnt. Sie werden von der Armee mit Recht angeklagt, denn die Weigerung, zivilen Patienten in Spitälern beizustehen, kann auf keinen Fall mit Dienstverweigerung aus Gewissensgründen gerechtfertigt werden.
Leuten, die sich aus Gewissensgründen weigern, in Cisjordanien und dem Gazastreifen Dienst zu tun, offerierte die Armee oft eine Versetzung innerhalb der Grenzen Israels. Vor einigen Monaten (seit Anfang 2002) wandelte sich aber die Ablehnung des Wehrdienstes von einer privaten Gewissensfrage zu einer Form des politischen Protests. Die Armee beschloss, eine härtere Linie einzuschlagen. Gesetzesübertretungen als Form des politischen Protests werden von allen westlichen Staaten abgelehnt, und Widerhandlungen ziehen normalerweise Anklagen und Gefängnisstrafen nach sich
„Die in Israel hochgehaltene Redefreiheit gilt mehr für Juden als für Araber. “
Israels Politik der Redefreiheit ist durch eine bizarre Zweiteilung zwischen den Paragraphen des Gesetzes und der Handhabung des Gesetzes charakterisiert. Die von der britischen Mandatsbehörde vererbten Gesetze sind drakonisch: Bürger können für Verherrlichung von Gewaltakten, Preisung von Terrororganisationen, Aufhetzung zum Hass, Beamtenbeleidigung, oder Verunglimpfungen von Richtern verhaftet werden. In der Praxis, werden aber Bürger selten für solche Vergehen angeklagt und noch seltener verurteilt. Dies ist der tiefen Überzeugung der israelischen Staatsanwaltschaft und der Richter zuzuschreiben, dass die Redefreiheit in einer Demokratie unerlässlich ist und so weit als möglich geschützt werden muss.
Die Behauptung, dass Araber öfters angeklagt werden als Juden, stimmt nicht. Juden wurden angeklagt – und verurteilt – für Rufe zur Ermordung des früheren Ministerpräsidenten Rabin, für die Aufforderung, als Vergeltung für Bombenexplosionen in jüdischen Städten Bomben in arabischen Städten zur Explosion zu bringen, oder für die Bemerkung, dass das jüdische Gesetz die Tötung von Arabern als weniger schlimm betrachtet, als die Tötung von Juden. Im Gegenteil dazu weigerte sich der Generalstaatsanwalt, arabische Knessetabgeordnete für Bemerkungen wie die folgenden anzuklagen: „Araber, die wegen der Ermordung von Juden verurteilt wurden, sind Gefangene aus Gewissensgründen, weil Mord für die palästinensische Sache etwas Nobles und Gerechtes ist“ (Abdulmalik Dehamshe), „Steinewerfen gegen Juden ist eine legitime Form des Protests“ (Hashem Mahamid), „arabische Israeli sollen sich der palästinensischen Gewalt gegen Israel anschliessen“ (Mohammad Barake), „der Hizbullah-Führer Scheich Hassan Nasrallah [dessen Organisation oft Katyusha-Raketen gegen israelische Ortschaften feuerte und nach dem Abzug der israelischen Armee drei Soldaten entführten] verdient den Friedensnobelpreis“ (Taleb El-Sana).
Natürlich gab es viele Fälle, in denen keine Anklage gegen Juden erhoben wurde, und andere Fälle, in denen Araber angeklagt wurden. Der jüngste Fall betraf den Abgeordneten Azmi Bishara, der angeblich arabische Staaten aufforderte, Krieg gegen Israel zu führen. Im Allgemeinen werden aber die Gesetze gegen die Aufhetzung sowohl gegen Juden als auch Araber in gleich zurückhaltendem Mass angewendet. Alle israelischen Bürger – sowohl Juden als auch Araber – geniessen einen Standard der Redefreiheit, der den aller anderen Staaten des Nahen Ostens übertrifft.
Im Mai 2002 verabschiedete die Knesset ein neues Gesetz gegen die Aufhetzung – nachdem sie im vorherigen Jahr eine identische Vorlage zweimal ablehnte. Dies mag eine neue, weniger tolerante Einstellung zur freien Meinungsäusserung anzeigen. Das Oberste Gericht hatte geurteilt, dass die Preisung von Gewalt durch eine Person kein Vergehen darstelle – im Gegensatz zu Gewalt, die durch Terrororganisationen begangen wird. Das neue Gesetz erklärte die Preisung von Gewalt durch individuelle Personen wieder zu einem Vergehen. In der Praxis wurden aber, sodass so fast keine Leute angeklagt für dieses Vergehen. Das Justizministerium wollte das Gesetz wieder einführen, um sich die Optionen offen zu halten – insbesondere für den jüdischen Sektor, wo die meisten Gewaltakte durch Individuen und nicht durch Organisationen begangen wurden (die Ermordung Rabins und die Ermordung von 29 Muslimen in Hebron in 1994).
„Arabische politische Parteien laufen dauernd Gefahr, disqualifiziert zu werden, falls sie sich für ihre Überzeugungen einsetzen.“
Gemäss einem 1985 verabschiedeten Gesetz kann eine Partei daran gehindert werden, für die Knesset zu kandidieren, wenn sie Israels Recht negiert, als Staat des jüdischen Volkes zu existieren, seine demokratischen Regierungsformen ablehnt oder eine rassistische Politik befürwortet. In der Praxis wurde jedoch bloss eine einzige Partei je mit Bezugnahme auf dieses Gesetz daran gehindert, für die Knesset zu kandidieren: 1988 wurde die jüdische Kach-Partei, die wegen ihrem anti-arabischen Rassismus disqualifiziert. Der einzige Fall, bei dem eine arabische Partei disqualifiziert wurde, hatte sich zwanzig Jahre vor der Verabschiedung des Gesetzes, im Jahre 1965 ereignet.
Vor Parlamentswahlen wurden jeweils viele Anträge auf Disqualifizierung verschiedener Parteien - sowohl jüdische als auch arabische - gemacht. Aber die Wahlkommission und das Oberste Gericht (das einen Entschluss der Wahlkommission aufheben kann) haben mit Ausnahme von Kach alle Anträge abgelehnt. Beide Körperschaften glauben, dass es – ausser in den extremsten Fällen – gesünder sei, die Wähler über die Plattform einer Partei entscheiden zu lassen. Das Gericht hat deshalb strenge Anforderungen für eine Disqualifizierung gestellt. Zum Beispiel muss die beanstandete Devise einen Schlüsselpunkt in der Parteiplattform darstellen.
Im Mai 2002 wurde dieses Gesetz dahingehend geändert, dass Parteien auch disqualifiziert werden können, wenn sie eine Terrororganisation befürworten oder den bewaffneten Kampf gegen Israel durch einen gegnerischen Staat gutheissen. (Solidarität mit einem solchen Staat oder einer solchen Organisation ist allerdings noch kein Grund für eine Disqualifizierung.) Zusätzlich können nun auch Personen von einer Kandidatur ausgeschlossen werden, falls sie eine der Bedingungen verletzen. Obwohl noch nicht vorausgesagt werden kann, wie das Gesetz zukünftige Wahlen beeinflussen wird, darf angenommen werden, dass sich die Wahlkommission und das Oberste Gericht weiterhin wie in der Vergangenheit grosse Zurückhaltung auferlegen werden.
„Israelische Araber, die Palästinenser heiraten, dürfen ihre Familien nicht nach Israel bringen.“
Alle israelischen Bürger können für einen ausländischen Ehepartner und für minderjährige Kinder die Staatsbürgerschaft oder eine Niederlassungsbewilligung beantragen. Die Regelungen für die so genannte Familienzusammenführung gelten für viele Kategorien von Menschen. Sie wird zum Beispiel von einer wachsenden Zahl von Israeli beansprucht, die Gastarbeiter heiraten. Die grösste Zahl von Anträgen kommt jedoch aus dem arabischen Sektor, insbesondere von arabischen Einwohner Ostjerusalems (die zumeist nicht israelischen Staatsbürger sind, sondern Jordanier mit einer permanenten Aufenthaltsbewilligung.)
Die Kriterien für Familienzusammenführungen sind die folgenden. Die Ehe darf nicht fiktiv sein, die Familie muss ihren Wohnsitz in Israel haben, der ausländische Ehepartner darf keine kriminelle Vergangenheit haben, und es dürfen keine Sicherheitsbedenken gegen ihn oder sie bestehen. (Zum Beispiel darf er oder sie kein Mitglied einer Terrororganisation sein.). Für Familienzusammenführungen ist das Innenministerium zuständig. Seine Beschlüsse können vor dem Bezirksgericht angefochten werden.
Nach der Unterzeichnung der Abkommen von Oslo 1993 nahm die Zahl der Anträge auf Familienzusammenführungen rapide zu. Bis zu diesem Zeitpunkt war das Innenministerium bei der Gutheissung von Familienzusammenführungen mit Ehepartnern aus Cisjordanien, dem Gazastreifen oder aus Jordanien viel zurückhaltender gewesen. Zwischen 1993 und 2001 hiess das Innenministerium 22,414 Gesuche gut. Da im Durchschnitt jeder Antrag auf Familienzusammenführung vier bis fünf Leute umfasst, bedeutete dies, dass fast 100,000 Palästinenser im Rahmen von Familienzusammenführungen nach Israel kamen.
Ursprünglich erhielt jeder Bittsteller sofort nach Gutheissung seines Antrags eine israelische Identitätskarte, die dem Besitzer erlaubt, überall in Israel frei herumzureisen. Es wurde aber bald klar, dass viele Ehepaare unmittelbar nach Erhalt ihrer ID-Karten sofort wieder nach Cisjordanien und dem Gazastreifen zurückzogen. Um Missbräuchen beizukommen wurde ein dreistufiger Prozess eingeführt. Der nicht-israelische Partner erhält zuerst eine auf 27 Monate befristete Aufenthaltserlaubnis, dann eine auf drei Jahre befristete ID-Karte, und erst nachher eine permanente ID-Karte. Während den ersten fünf Jahren muss das Ehepaar alljährlich beweisen, dass es die Kriterien der Familienzusammenführung weiterhin erfüllt. Dieser Prozess verlangsamte die Rate der Gutheissungen. Von 5,431 im Jahre 1995 fiel die Zahl der gutgeheissenen Anträge im Jahre 1997auf 1,315.
Zusätzlich wurden Anträge von nicht-israelischen Bewohnern Ostjerusalem oft abgewiesen, da Antragsteller, die mit dem Ehepartner mehr als sieben Jahre im Ausland gelebt hatten, ihre Aufenthaltsgenehmigung in Jerusalem verloren. Auf Druck des Obersten Gerichts wurde das Problem 1999/2000 aber gelöst. Der damalige Innenminister Nathan Sharansky erklärte Aufenthaltsgenehmigungen für alle ehemaligen Stadtbewohner für gültig, die beweisen konnten, dass sie Verbindungen zu Jerusalem aufrechterhalten hatten.
Überraschenderweise wurde der Prozess der Familienzusammenführungen durch den Krieg mit den Palästinensern nicht tangiert. 2,309 Gesuche wurden 1999 gutgeheissen, 2,013 im Jahre 2000 und 2,625 im Jahre 2001 (verglichen mit 1997: 1,315 und 1998: 1,535). Aber am 31. März 2002 führte ein Palästinenser aus Cisjordanien in Haifa ein tödliches Selbstmordattentat aus. Er hatte sich mit einer israelischen ID-Karte, die er im Laufe einer Familienzusammenführung erhalten hatte, nach Israel begeben. Dies war nicht das erste Mal, dass jemand mit einer israelischen ID-Karte in einem tödlichen Angriff verwickelt war, aber es war offensichtlich der letzte Strohhalm. Am nächsten Tag erklärte das Innenministerium ein Moratorium über alle Familienzusammenführungen mit Bewohnern aus Cisjordanien und dem Gazastreifen, solange keine neuen Leitlinien ausgearbeitet worden waren, die die Sicherheitsrisiken minimieren würden. Das Kabinett sanktionierte den Schritt einen Monat später. Eine Petition wandte sich an das Oberste Gericht, aber da steht ein Urteil noch aus.
Es ist unausweichlich, dass die Einfrierung bedauerliche Auswirkungen auf viele Familien haben würde, die den Prozess schon halbwegs hinter sich gebracht haben. Aber die wachsende Welle von tödlichen Terrorangriffen im Jahre 2002, und die wachsende Beteiligung von Leuten mit israelischen ID-Karten an diesen Attentaten machen es unumgänglich, dass für die Verteilung solcher Karten strengere Regeln angewendet würden.


